KIK Wirtschaftsberatung in Kottmar OT Eibau und Nandlstadt

Wer sich jetzt keine Zeit nimmt, seine Vorsorge zu regeln,

braucht später viel Zeit, mit den Konsequenzen zu leben!

08756 - 910872

Mit Cyberversicherungen können Sie Risiken absichern, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Intern

Cyberversicherung - aber richtig!

Egal, ob für Arztpraxen, Einzelhändler, Handwerker oder mittelständische Unternehmen!

Cyber Hackerangriff

 

Erst ein Cyberangriff, Datendiebstahl und dann in der Folge auch noch hohe Bußgelder wegen Verstöße gegen die DSGVO!

Mit Cyberversicherungen können Sie Risiken absichern, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets entstehen. Der angebotene Schutz kann je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren. Wir prüfen für Sie also genau, ob eine Versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt und achten auch darauf, ob einzelne Risiken nicht schon von anderen Versicherungen abgedeckt sind.


Einige Beispielsituationen aus dem Berufsalltag

  • Sie oder ein/e Mitarbeiter/in erhalten eine E-Mail mit einem schädlichem Link, der einen Virus enthält und eine Vielzahl an Rechnern infiziert. Alle betroffenen Rechner sind temporär unbrauchbar und die Daten wurden verschlüsselt.
  • Aus dem eigenen Systemen wird ein Virus an Dritte weitergeleitet, der dort einen Schaden verursacht. Wenn ein Dritter nachweisen kann, dass nicht alle gebotenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden, besteht Haftung.
  • Sie oder ein/e Mitarbeiter/in versenden versehentlich sensible Kunden- und Lieferantendaten an den E-Mail-Verteiler des Firmen-Newsletters. Betroffene Dritte melden sich und machen Schadenersatzansprüche geltend.


Durchschnittlich hatten Versicherungsunternehmen im Kalenderjahr 2020 eine Schadenhöhe von 80.000,- Euro zu leisten.

Eigener Schaden: 50.000,- Euro
Schadenersatzanspruch an Sie: 30.000,- Euro


Hier noch ein konkreter Schadenfall eines Kunden

Es ging eine E-Mail mit einem Schadprogramm (Ransomware), welche die Computer sperrten und die darauf befindliche Daten verschlüsselten, ein.

Der Auslöser war, dass die betreffende Mitarbeiterin einen Anhang öffnete, durch welchen ein Trojaner ins System des kompletten Autohauses gelangte.

Die verschlüsselten Daten des Autohauses sollten erst nach einer Lösegeldzahlung wieder freigegeben werden.

Schaden Autohaus

Dieser Schaden wurde durch das Versicherungsunternehmen vollständig beglichen!


Rechtliche Konsequenzen

Sie unterliegen der datenschutzrechtlichen Anzeigepflicht binnen 72 Stunden nach Art. 33, 34 DSGVO.

Das bedeutet, die Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung aller betroffenen Personen muss innerhalb 72 Stunden erfolgen!

Die Bußgelder

Mit Inkrafttreten der DSGVO beträgt die maximale Geldbuße im Rahmen von Art. 83 DSGVO 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der Höhere ist.

Jeder einzelne nichterfüllte Punkt im folgenden Schnellcheck stellt einen grobfahrlässigen Datenschutzverstoß dar und kostet Sie, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, bei nur einem Schaden und den gesetzlich festgelegten Bußgeldern Ihre Existenz !!!


Schnellcheck Ihres Existenzrisikos

Name des Unternehmens: *
Vorname, Name: *
Straße, Hausnr.: *
PLZ, Ort: *
Telefon: *
E-Mail: *
Haben Sie eine eigene IT oder werden Sie von einem IT-Spezialisten betreut?: *


Führen Sie regelmäßig (mind. wöchentlich) Datensicherungen inkl. E-Mailsicherungen durch?: *


Haben Sie auf allen Geräten (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) eine aktuelle Software zur Erkennung und Vermeidung von Schadsoftware installiert?: *


Führen Sie ohne schuldhaftes Zögern verfügbare Sicherheitsupdates für die Software, die für den Betrieb des IT-Systems erforderlich ist durch und werden lediglich Produkte eingesetzt, für die vom Hersteller Sicherheitsupdates bereitgestellt werden (dies betrifft v.a. Betriebssysteme, Virenscanner, Firewall, Router, NAS-Systeme)?: *


Haben Sie existierende Regelungen zum Umgang mit IT-Zugangsdaten (Passwortrichtline), deren Umsetzung überwacht wird?: *


Setzen Sie Hard- und/oder Software (insbesondere Firewalls) zum Schutz des Unternehmensnetzwerks ein?: *


Machen Sie oder Mitarbeiter/innen z.B. Fotos bei Kunden auf privaten Smartphones, welche für dienstliche Zwecke verwendet werden und leiten diese dann gegebenenfalls per E-Mail oder WhatsApp auf Geräte anderer Personen weiter?: *


Erhalten Sie oder Mitarbeiter/innen z.B. Fotos von Kunden auf private Smartphones, welche für dienstliche Zwecke verwendet werden und leiten diese dann gegebenenfalls per E-Mail oder WhatsApp auf Geräte anderer Personen weiter?: *


Nehmen Sie und Ihre Mitarbeiter/innen ableitend aus Art. 32 DSGVO zum Thema Datenschutz und Datensicherheit regelmäßig an Schulungen teil?: *


Erfüllen Ihre Mitarbeiter/innen bei Home-Office die datenschutzrechtlichen Regelungen (Best-Practice-Ansatz) gem. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht v. 18.05.2020?: *


Können Sie gewährleisten, dass nach Art. 33, 34 DSGVO binnen 72 Stunden die Aufsichtsbehörde und alle betroffenen Personen, welche innerhalb der letzten 10 Jahre (Aufbewahrungspflicht) auf Ihren Geräten gespeichert wurden, datenschutzkonform benachrichtigt werden?: *


Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

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