Finanzielle Unterstützung beginnt schon bei leichter Pflegebedürftigkeit – nicht erst im schwersten Fall.
Pflegebedürftigkeit - jeden von uns kann es treffen!
Pflegeversicherung
Wegen der gestiegenen Lebenserwartung ist die private Pflegevorsorge wichtiger denn je. Denn jeder Dritte wird im hohen Alter pflegebedürftig. Und die soziale Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Ein Pflegeplatz kostet gut 2.000 EUR zusätzlich aus eigener Tasche. Da ist das Ersparte schnell aufgebraucht.
Die Folgen
Das eisern angesparte Vermögen geht durch die Finanzierung der hohen Pflegekosten schnell verloren. Im Ernstfall müssen sogar die Kinder und Enkelkinder mit deren Vermögen für die anfallenden Pflegekosten aufkommen. Das bedeutet eine enorme finanzielle Zusatzbelastung für Ihre Angehörigen.
Für das in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II und die verbundene Einführung von 5 Pflegegraden in 2017 sind Sie mit uns bereits heute bestens vorbereitet.
Finanzielle Unterstützung beginnt schon bei leichter Pflegebedürftigkeit – nicht erst im schwersten Fall.
Die Leistungen ermöglichen es Ihnen, so lange wie möglich zuhause zu wohnen – mit mehr Lebensqualität und weniger Belastung für Angehörige.
Das Pflegemonatsgeld wird unabhängig von tatsächlichen Kosten ausgezahlt – schnell, flexibel und ohne bürokratischen Aufwand.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung – die tatsächlichen Kosten im Pflegefall übersteigen diese Leistungen jedoch deutlich. Je nach Pflegegrad und Versorgungsform können monatlich hohe Eigenanteile entstehen, die aus dem eigenen Vermögen oder durch Angehörige getragen werden müssen.
Beispiel: Ambulante Pflege bei Pflegegrad 3
Für regelmäßige häusliche Betreuung durch professionelle Pflegekräfte können monatlich rund 2.500 € anfallen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt hiervon nur einen Teil – im Schnitt bleibt ein Eigenanteil von ca. 850 € pro Monat.
Beispiel: Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4
In einem Pflegeheim können sich die Gesamtkosten auf etwa 3.550 € im Monat belaufen. Trotz gesetzlicher Leistungen entsteht eine Lücke von rund 1.700 € monatlich, die selbst getragen werden muss.
Wer hier nicht rechtzeitig privat vorsorgt, riskiert, im Pflegefall auf sein Erspartes angewiesen zu sein – oder auf die finanzielle Hilfe der eigenen Familie.
Eine moderne Rentenversicherung kann heute mehr, als nur Ihr Alterseinkommen sichern. Wählen Sie die Pflege-Option, verdoppelt sich Ihre Monatsrente automatisch, sobald Pflegebedürftigkeit vorliegt – lebenslang und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Garantierter Rentenfaktor, ESG-Fondsauswahl und flexible Ein- und Auszahlungen machen Ihre Vorsorge zukunftssicher.
Pflegevorsorge ist komplex – wir machen sie verständlich. Gemeinsam prüfen wir, welche Kombination aus Pflegezusatz-Police oder Altersvorsorge mit Pflege-Option zu Ihnen passt, wie hoch Ihre Versorgungslücke ist und wie Sie sich sinnvoll absichern. Sie erhalten eine persönliche Analyse, klare Empfehlungen und eine transparente Kostenübersicht – ungebunden, verständlich und auf Augenhöhe.
Je früher, desto besser – denn der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter beeinflussen den Beitrag. Wer früh vorsorgt, sichert sich bessere Konditionen.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Menschen gesundheitlich bedingt dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen – zum Beispiel bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) in einen von fünf Pflegegraden.
Die Pflege-Option ist ein integriertes Sicherheitsnetz: Wird später ein Pflegegrad anerkannt, verdoppelt sich Ihre vereinbarte Monatsrente automatisch – lebenslang und ohne neue Gesundheitsprüfung. Beiträge ändern sich bis dahin nicht. Welche Rentenhöhe Sie dafür wählen sollten, klären wir am besten im persönlichen Gespräch.
Viele Tarife zahlen auch bei ambulanter Pflege – ob durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste. Wir beraten Sie zu Tarifen, die diesen Wunsch gezielt unterstützen.
Nein. Sie deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Je nach Pflegegrad und Versorgungsform können monatlich mehrere hundert bis über tausend Euro an Eigenanteil entstehen.
Um festzustellen, wie pflegebedürftig eine Person ist, nutzt die Pflegeversicherung das System der Pflegegrade. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche beurteilt – etwa Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung oder der Umgang mit Krankheiten im Alltag. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich ein Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD).
Ob erste Fragen, konkrete Anliegen oder einfach das gute Gefühl, gut beraten zu sein: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Persönlich, verständlich und ohne Verpflichtung.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir freuen uns auf Sie.