KIK Wirtschaftsberatung in Kottmar OT Eibau und Nandlstadt

Wer sich jetzt keine Zeit nimmt, seine Vorsorge zu regeln,

braucht später viel Zeit, mit den Konsequenzen zu leben!

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Berufsunfähigkeit und Pflege

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Pflegebedürftigkeit ist auch ein finanzielles Problem: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung oft nicht ausreichen. Eine gute stationäre Heimpflege kann schnell um Tausende Euro pro Monat teurer sein als die Pauschalerstattung durch die gesetzliche Pflegekasse. Wenn Rente und Rücklagen aufgebraucht sind, zahlt erst einmal das Sozialamt – die Behörden holen sich ihr Geld aber möglichst von den Kindern des Pflegebedürftigen zurück. Wer das vermeiden will, sollte das Risiko, auf kostspielige Pflegeleistungen angewiesen zu sein, privat absichern. Entweder mit einer Tagegeld- oder einer Pflegekostenversicherung. Wählt man die Tagegeldvariante, zahlt der Versicherer im Ernstfall immer einen festen Tagessatz, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Kostenversicherung zahlt dagegen einen prozentualen Anteil an allen Pflegkosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden. Empfehlenswert sind Tarife mit dynamischer Leistungs- und Beitragsentwicklung – so kann man sich auch gegen zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wappnen und braucht für später für einen erweiterten Schutz keine neue, möglicherweise teurere Police abschließen.



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