Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 20. August 2026 in drei Verfahren entschieden, dass die Fortsetzung einer Reanimation im Krankenhaus, auch auf einer Intensivstation, keinen Anspruch auf eine stationäre Vergütung begründet. Den betroffenen Krankenhäusern steht daher keine Fallpauschale zu, sondern lediglich eine ambulante Notfallpauschale von rund 50 Euro.
Die Entscheidung betrifft die private Krankenversicherung nicht unmittelbar, da das Sozialgerichtssystem und das Bundessozialgericht für privatrechtliche Versicherungsverträge nicht zuständig sind. Für die Abrechnung privater Versicherungsverträge sind vielmehr die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Rechtsprechung der Zivilgerichte maßgeblich.
Die wichtigsten Punkte
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