KIK Wirtschaftsberatung in Kottmar OT Eibau und Nandlstadt

Wer sich jetzt keine Zeit nimmt, seine Vorsorge zu regeln,

braucht später viel Zeit, mit den Konsequenzen zu leben!

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Krankheit & Unfall

Selbst zahlen trotz gesetzlicher Krankenversicherung?

Wenn es um die Kostenerstattung beispielsweise für Naturheilbehandlungen oder minimal-invasive Operationsverfahren geht, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patient und seiner gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, legt der Gesetzgeber im „gesetzlichen Leistungskatalog“ fest. Der sichert die Grundversorgung der Patienten – erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, um Krankheiten zu heilen oder chronische Leiden zu lindern. Bezahlt werden allerdings nur „wissenschaftlich anerkannte“ Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, dass neuartige Therapien und modernste Operationstechniken häufig von der Erstattung ausgeschlossen sind. Muss beispielsweise ein Bandscheibenvorfall operiert werden, erstatten die Kassen zwar den klassischen chirurgischen Eingriff. Wünscht der gesetzlich versicherte Patient allerdings eine schonende mikroinvasive Operation, muss er sie aus der eigenen Tasche zahlen. Das gleiche gilt häufig für Naturheilverfahren oder alternative Heilmethoden. Viele Kassen bieten jedoch freiwillige Zusatzleistungen an, Akupunktur und Homöopathie gehören häufig dazu. Auch Raucherentwöhnung, Gesundheitskurse oder telefonische Gesundheitsberatung werden von den Kassen gerne bezahlt - nicht ganz uneigennützig: Wer die medizinische Telefonberatung seiner Krankenversicherung in Anspruch nimmt, geht weniger häufig zum Hausarzt, wer mit dem Rauchen aufhört, verursacht weniger Behandlungskosten. Eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen sind aber weder durch die Pflicht- noch durch die Zusatzleistungen der Kassen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel vorsorgende Tumormarker-Analysen zu vielen Krebsarten oder kosmetische Leistungen wie die Entfernung von Altersflecken. In diese Lücke stoßen die niedergelassenen Ärzte mit ihrem Angebot, Extraleistungen gegen Privatabrechnung zu erbringen. Ob eine vom Arzt empfohlene Privatbehandlung wirklich erforderlich ist, kann der Patient als Laie oft nicht kompetent entscheiden. Tipp: Zunächst eine zweite ärztliche Meinung einholen oder mit dem medizinischen Dienst der eigenen Krankenkasse sprechen. Zu vielen Krankheitsbildern gibt es heute auch Internetforen, in denen sich erfahrene Betroffene austauschen. Vor der Einwilligung vom Arzt unbedingt auch einen Kostenvoranschlag verlangen, damit die Behandlungskosten gegebenenfalls im Rahmen bleiben.


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