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Haus und Wohnen

Überflutungsschäden sind nicht immer versichert

Überflutungsschäden sind nicht immer versichertBei vielen Wohngebäudeversicherungen ist es so, dass sogenannte Elementarschäden im Versicherungsschutz nicht einbegriffen sind. Zu den Elementarschäden gehören in erster Linie Schäden, die durch Naturereignisse wie Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen verursacht werden.Wichtig zu wissen ist in dem Zusammenhang, dass Überflutungsschäden selbst dann nicht immer reguliert werden, wenn dieses Risiko mitversichert wurde. Heutzutage bieten viele Versicherer gar keine Elementarversicherung mehr an, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist. Besonders die Bewohner in Ostdeutschland besitzen allerdings noch aus alten DDR-Zeiten eine Versicherung, in der auch Grundwasserschäden integriert sind. Dennoch müssen bestimmte Schäden dieser Art vom Versicherer nicht immer reguliert werden, auch wenn ein Versicherungseinschluss vorhanden ist.So wurde beispielsweise vor kurzer Zeit ein Fall vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt, bei dem es um einen Schaden ging, der durch Grundwasser verursacht worden war, welches bis zu einer Höhe von zehn Zentimetern im Keller einer Immobilie stand. Zwar hatte der Eigentümer eine Versicherung, die auch für Wasserschäden aufkommen sollte, die durch eine Überflutung an Grund und Boden entstanden sind. Das OLG entschied jedoch, dass der Versicherer in diesem Fall keine Leistung erbringen müsse und lieferte als Begründung, dass das hoch gestiegene Wasser ausschließlich im Gebäude vorhanden sei, während das Grundstück nicht überflutet wurde.


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